Liebe Mitglieder, in diesen Tagen hat der TuS Glane den immer im Februar fälligen Beitragseinzug durchgeführt. Dem Vorstand ist dabei bewusst, dass es manch einem widersprüchlich erscheint, Vereinsbeiträge zu leisten, obwohl wegen des coronabedingten Lockdowns zurzeit kein Vereinssport angeboten werden kann. Zu erklären ist dies, weil der Mitgliedsbeitrag kein Entgelt für eine bestimmte Gegenleistung im Sinne eines Dienstleistungsverhältnisses ist. Stattdessen ist er ein Solidarbeitrag für die Mitgliedschaft im TuS Glane e.V., einem gemeinnützigen Sportverein. Aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Gründen dürfen wir den Beitrag weder erstatten noch aussetzen. Gemäß unserer Vereinssatzung, die der allgemeinen Rechtslage entspricht, ist die Mitgliederversammlung das höchste Organ im…
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